Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.12.2020
Termine
02.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2020
Termine
04.09.2017
Eröffnungen
17.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
19.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
18.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.03.2014 bis zum 31.12.2014
04.04.2014
Neueintragungen